GEZ will Zugriff auf Daten

Text: Cornelia Kerber, DIE ZEIT

Auszug aus: (RP) „Die Länder wollen die Bürger verpflichten, gegenüber der GEZ umfangreiche Auskünfte zu geben. Bei Weigerung drohen Zwangsvollstreckung und Bußgelder.
Mit der Umstellung der Rundfunkgebühr auf eine Rundfunkabgabe pro Haushalt und Betrieb soll die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von ARD, ZDF und Deutschlandradio ab dem Jahr 2013 zu einer Art bundesweitem Zentralregister ausgebaut werden. Das geht aus einem Staatsvertragsentwurf der Länder hervor, den der Internet-Politikblog „carta.info“ gestern veröffentlicht hat.

Den Arbeitsentwurf könnten die Ministerpräsidenten bereits am 29. September beschließen. Dem Entwurf zufolge soll die GEZ, der heute kein Bürger auch nur die Tür öffnen muss, künftig vollen Zugriff auf die Daten der örtlichen Einwohnermeldeämter haben „und bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen“ weitere Bürger-Daten erheben dürfen. Die ARD-Rundfunkanstalten sollen diese Daten untereinander austauschen dürfen.
Laut dem Gesetzentwurf soll es als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bestraft werden, wenn die Rundfunkgebühr nicht bezahlt wird. Bisher wird die Runkfunkgebühr nach Empfangsgeräten berechnet, im Zweifelsfall ist die GEZ in der Nachweispflicht. Künftig soll jeder Haushalt oder Betrieb die Abgabe zahlen – unabhängig davon, ob überhaupt Empfangsgeräte vorhanden sind.

Angaben über Mitbewohner

Um die Gebührenpflicht feststellen zu können, soll jeder Inhaber einer Wohnung verpflichtet werden, der GEZ umfangreiche persönliche Angaben auch über Mitbewohner zu machen. Bei Weigerung soll die GEZ Zwangsvollstreckungen gegen Bürger durchsetzen oder Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen in Haftung nehmen dürfen. Im Zuge der Umstellung soll auch die weitgehende Gebührenbefreiung für rund 580 000 Behinderte künftig entfallen. Entlastet werden in dem Entwurf große Unternehmen und die Inhaber von Zweitwohnsitzen und Ferienwohnungen.“ (Zitat Ende)

Mein Kommentar:

Es wurde diskutiert die pro Kopf Abgabe für Fernseher und Radiogeräte ect. auf eine Pauschale pro Haushalt, unabhängig der Anzahl der Geräte und Familienmitglieder, festzusetzen.
Dem kann ich nur zustimmen.
Doch glaube ich kaum, dass einem Beschluss obiger Ausführung zur Auskunftspflicht unter Androhung von Bußgeldern und Zwangsvollstreckungen stattgegeben wird, weil dies nicht nur gesetzeswidrig wäre, sondern auch gegen das Datenschutzgesetz verstieße.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) wurde hauptsächlich durch das BVerfG-Urteil (Volkszählungsurteil) aus dem Jahr 1983 begründet. Hierunter fällt insbesondere der Datenschutz und die Intimsphäre.